Überweisungsformular

By | 14. November 2014

Kostet eine Überweisung etwas?

Üblicherweise kostet eine Überweisung nichts. Allerdings hängen gegebenenfalls die Kosten für eine Zahlungsanweisung von der jeweiligen Bank und der Art des Girokontos ab. Die Kosten für das Nutzen eines Überweisungsträgers können somit von Bank zu Bank stark variieren. Informieren Sie sich am besten bereits bei Vertragsabschluss über die Kosten für solche Dienste.

Wenn Sie Ihrer Bank eine Anweisung zum Zahlungsverkehr erteilen, darf diese jedoch für eine EU-Standardüberweisung und eine SEPA-Überweisung nicht mehr kassieren als für eine herkömmliche Überweisung innerhalb Deutschlands.

Überweisungsträger Download (kostenlos)

Vorausgefüllte Überweisungsträger sind bequem

Firmen und öffentliche Institutionen, die Zahlungsansprüche gegenüber Privatpersonen und Unternehmen haben, verschicken gern vorausgefüllte Überweisungsträger per Post. Für den Geldempfänger liegen die Vorteile auf der Hand. Angaben wie IBAN (Kontonummer), BIC (BLZ), Name des Geldinstitutes und Verwendungszweck sind schon eingetragen. Der zur Zahlung verpflichtete hat so keine Mühe, die Daten umständlich herauszusuchen und in den Überweisungsträger einzufügen. Ein solcher Vorgang birgt auch immer Risiken. Zum einen kann die Überweisung durch einen Zahlendreher oder eine Verwechslung ins Leere laufen. Das verursacht Verzögerungen und ggf. Mahnungen. Zum anderen ist eine unleserliche  Handschrift als Fehlerquelle ausgeschlossen. Das größte Plus für den Verbraucher liegt in der Maschinenlesbarkeit des Überweisungsträgers. Der Beleg kann einfach in ein entsprechendes Feld eines Kontoterminals eingelegt werden. Eine Software liest alle Daten aus und überträgt sie in das Formular am Bildschirm. Der Kunde hat noch die Möglichkeit der Prüfung und schickt die Überweisung ab, wenn alles korrekt ist.

Aufbewahrungspflichten für Überweisungsformulare

Für zahlreiche Dokumente, etwa für Rechnungen, Lohnunterlagen oder bestimmte Kontoauszüge gibt es Pflichten zur Aufbewahrung. Aber gelten auch für Überweisungsträger solche Fristen? Grundsätzlich ist es nicht notwendig, das ausgefüllte Überweisungsformular bzw. den durch eine Perforation abgetrennten Belegabschnitt aufzubewahren. Das Dokument hat aus einem einfachen Grund keine Beweiskraft. Ein Überweisungsträger belegt noch nicht, dass das Geld tatsächlich transferiert wurde. Wer eine Überweisung nachweisen muss, sollte mit einem Kontoauszug auf der sicheren Seite sein.

Beleghafte Überweisung vs. beleglose Überweisung

In Sachen Geldtransfer unterscheiden Banken zwischen zwei Arten von Überweisungen: beleghaft und beleglos. Der Unterschied ist schnell erklärt. Bei einer beleglosen Überweisung wird kein schriftlicher Auftrag erteilt. Überweisungen per Online-Banking sind daher prinzipiell beleglos. Als “beleghaft” werden alle Überweisungen bezeichnet, bei denen ein Formular verwendet wird. Beispiele sind Transfers, die per Überweisungsträger angestoßen werden, also der ausgefüllte Zahlschein im Briefkasten der Bankfiliale, die Auftragserteilung über ein Terminal in der Bank oder auch das Einreichen eines standardisierten Dokumentes beim Schalterdienst.