Wie lange dauert es, bis eine Steuerrückzahlung auf meinem Konto ist?
Pauschal kann diese Frage leider nicht beantwortet werden. Das hängt vom Wohnort und dem dafür zuständigen Finanzamt ab. Innerhalb des Finanzamts ist dann die Personalausstattung ausschlaggebend. Sind viele Mitarbeiter krank oder ist die zuständige Behörde notorisch unterbesetzt, dauert es selbstverständlich länger. Ausschlaggebend ist deshalb auch der Zeitpunkt, zu dem die Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Normalerweise gehen in den ersten Monaten eines Jahres noch nicht so viele Steuererklärungen ein, so dass sich die Bearbeiter den wenigen eingereichten gleich widmen können.
Wie unterschiedlich die Dauer sein kann, zeigt eine Umfrage der Berliner Tageszeitung „BZ“ zu Beginn des letzten Jahres. Danach kann die Überweisung der Steuerrückzahlung in Berlin zwischen 34 und 61 Tagen dauern. In Zehlendorf gingen die Steuerrückzahlungen am schnellsten ein und im Stadtteil Wedding kamen sie zuletzt auf das Konto der Steuerzahler. Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird die Überweisung angestoßen. Dies geschieht so zeitnah, dass einem Steuerzahler die Rückzahlung schon auch mal vor dem Steuerbescheid zugehen kann.
Wie lange muss ich längstens warten?
Die gute Nachricht ist, das Finanzamt kann sich mit der Steuererklärung nicht ewig Zeit lassen. Spätestens sechs Monate nach dem die Steuererklärung eingereicht wurde, muss ein Bescheid beim Steuerbürger ergangen sein. Ist das nicht der Fall, kann ein Einspruch wegen Untätigkeit des Finanzamts eingelegt werden. Wird die Steuererklärung aber unvollständig oder fehlerhaft eingereicht und hat das Finanzamt deshalb Rückfragen, verlängert sich die Bearbeitungsfrist.
Was ist bei der Überweisung ans Finanzamt zu beachten?
Eine Nachzahlung der Steuern gehört zu den weniger guten Nachrichten. Für alle, die um die Steuerzahlung aber nicht herumkommen, gilt es bei einer Überweisung bestimmte Mindestangaben zu beachten, damit die Zahlung auch richtig zugeordnet werden kann. Dies gilt für alle Zahlungen an das Finanzamt. Bei einer Überweisung sind die Steuernummer, der Verwendungszweck und der betroffene Zeitraum zwingend anzugeben. Der Verwendungszeck auf dem Überweisungsträger bezieht sich auf die Art der Steuer, die bezahlt werden soll. Ausreichend sind auch die offiziellen Abkürzungen, wie z.B. ESt für die Einkommensteuer, USt für die Umsatzsteuer oder VerspZ für einen Verspätungszuschlag.
Kann die steuerliche Identifikationsnummer im Verwendungszweck des Überweisungsträgers angegeben werden?
Im Falle der Einkommensteuer ist es auch möglich die persönliche Identifikationsnummer im Verwendungszweck des Überweisungsträgers anzugeben. Es ist aber zu empfehlen zumindest für einen Übergangszeitraum zusätzlich die bisherige Steuernummer mit einzutragen. Liegt dem Bescheid des Finanzamts ein Überweisungsträger bei, ist dieser auch zu verwenden. Für den Fall, dass die Überweisung durch Online-Banking vorgenommen wird, müssen die Angaben auf dem Überweisungsträger übernommen werden. Auf diese Weise werden Zahlungseingänge ohne Umwege gewährleistet.