IBAN bald auch für Verbraucher Pflicht

By | 14. Dezember 2015
IBAN bald auch für Verbraucher Pflicht

IBAN bald auch für Verbraucher Pflicht

Im Februar 2014 sorgte die SEPA-Umstellung schon einmal für Aufregung: Die Einführung des neuen europäischen Zahlungssystems musste um sechs Monate verschoben werden, weil viele Unternehmen nicht ausreichend darauf vorbereitet waren. Die Pflicht, Überweisungen nur noch unter Angabe von IBAN und BIC auszuführen gilt für Unternehmen und Vereine daher erst seit dem 1. August 2014. Verbraucher können aufgrund einer Übergangsregelung noch bis zum 1.Februar 2016 die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen für Inlandsüberweisungen nutzen. Vor Ablauf der Übergangsfrist schlägt die Bundesbank nun erneut Alarm. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt äußerte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele Zweifel daran, dass alle Bürger ausreichend über die vorstehende Umstellung informiert seien. So würden momentan noch etwa 10 Prozent aller Überweisungen mit der klassischen Kontonummer in Auftrag gegeben.

Schaden durch Zahlendreher

Probleme erwartet man besonders bei Bevölkerungsgruppen, die auf Online-Banking verzichten. Denn wer einen Überweisungsträger noch per Hand ausfüllt, setzt sich der Gefahr von Zahlendrehern eher aus. Bisher wurden solche Fehler von den Banken häufig noch korrigiert und die Überweisungen wurden trotzdem getätigt. Damit ist nun Schluss! Ab dem 1.Februar 2016 dürfen falsch ausgefüllte Überweisungen prinzipiell nicht mehr ausgeführt werden. Das kann für den Verbraucher teuer werden, wenn er nicht rechtzeitig auf seinen Kontoauszug nachsieht: Es drohen Mahn- und Verzugskosten. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Angaben auf Ihrem Überweisungsträger auf Schlüssigkeit zu prüfen. So ist der Name des Empfängers beispielsweise nicht mehr mit den Kontodaten abzugleichen. Ein kleiner Fehler – und schon ist Ihr Geld auf dem Konto eines Unbekannten. Man sollte daher besser gründlich prüfen, ob auch alle Angaben korrekt sind, bevor man den Überweisungsträger abgibt.

Zusammensetzung der IBAN

Die Zusammensetzung der IBAN aus Ländercode, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer ist eigentlich leicht zu verstehen. Wer bisher die eigenen Kontodaten auswendig kannte, wird diesbezüglich keine Schwierigkeiten durch die Umstellung auf IBAN haben. Warum also die Aufregung? Die Abneigung gegen IBAN und BIC erklärt sich vor allem auch aus der unübersichtlichen Aneinanderreihung der Zahlung auf vielen Firmenbriefköpfen und Rechnungsschreiben. Denn leider sehen einige Unternehmen von einer übersichtlichen Darstellung von IBAN und BIC ab und reihen die Zahlen einfach aneinander. Als Verbraucher hat man daher oft Mühe, diese richtig zu übertragen. Das gilt erst recht, wenn man die Copy-and-Paste-Methode nicht nutzen kann, sondern vom Papier ablesen muss. Besonders ältere Menschen müssen mehr als zweimal hinsehen, um nicht durcheinanderzukommen.

Darstellung in Blöcken nutzen

Dabei kann man die 22-stellige IBAN relativ übersichtlich darstellen, wenn man sie in Blöcke aufteilt. Auf EC-Karten ist die Aufteilung in Viererblöcke abgebildet: DE (für Deutschland) sowie zwei Prüfziffern. Danach die bisherige Bankleitzahl (acht Stellen) aufgeteilt in Viererblöcke. Es folgt die ehemalige Kontonummer, deren zehn Stellen in zwei Viererblöcke und einen Zweierblock aufgeteilt werden. Laut DIN 5008 soll diese gruppierte Darstellung bevorzugt verwendet werden. Auch eine Gruppierung nach Ländercode mit Prüfziffer und danach Bankleitzahl (zusammenhängend) und Kontonummer (zusammenhängend) erleichtert die Lesbarkeit enorm und sorgt dafür, dass der Zahlungsverkehr reibungslos abgewickelt werden kann. Leider gilt dies aber auch nicht für alle Fälle: Beim Online-Banking oder Mobile-Banking per App kommt es teilweise durch die Leerstellen zu Schwierigkeiten, wenn man versucht, die IBAN per Copy-and-Paste zu übertragen. Verbraucherschützer raten Verbrauchern dazu, sich bereits jetzt mit der IBAN vertraut zu machen. Generell sollte man seine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen, um Fehlbuchungen rechtzeitig zu entdecken.

Category: Überweisungen und Geldtransfers

About Daniel Wilhelm

Daniel Wilhelm, Jahrgang 1965, gebürtig aus Frankfurt am Main. Hat in München an der Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften studiert. Nach dem 2. Staatsexamen in Berlin arbeitete er bei einer Verbraucherschutzorganisation. Seit Anfang 2012 ist er freier Redakteur mit den Themenschwerpunkten: Mietrecht, Steuern und Verbraucherrecht.