Überweisen in der Schweiz

By | 14. September 2015
Überweisen in der Schweiz: Mit rotem oder orangenem Zahlschein

Überweisen in der Schweiz: Mit rotem oder orangenem Zahlschein

„In der Schweiz ticken die Uhren langsamer!“ – Ein beliebtes Klischee über die Schweiz. Vielleicht mag es in mancherlei Hinsicht stimmen, jedoch ticken sie auf jeden Fall anders. Zumindest was das System der Überweisungen betrifft.

Überweisen in der Schweiz

Die Frage, wie man in der Schweiz eine Überweisung ausführt, ist nicht so einfach zu beantworten. Ganz im Gegenteil. Denn das System ist auf den ersten Blick ziemlich unübersichtlich. Sogar manch Schweizer hätte Probleme, dieses System zu erläutern.

In der Schweiz ist üblicherweise jeder Rechnung ein roter oder orangen-farbiger Einzahlungsschein beigelegt. Diesen braucht man, um die Rechnung bezahlen zu können.

Oranger und roter Einzahlungsschein

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei Einzahlungsschein-Typen: Orange Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ESR) und rote Einzahlungsscheine ohne Referenznummern (ES). Bis 1998 waren die orangen Einzahlungsscheine übrigens noch blau und die roten Scheine grün.

Der orange Einzahlungsschein

Bei dem orangenen Einzahlungsschein gibt der Einzahler beziehungsweise Zahlungspflichtige eine Referenznummer an. In diesem Code sind eigentlich alle wichtigen Daten verarbeitet: der Betrag, die Identifikationsnummer, die Rechnungsnummer und die Teilnehmer an dieser Transaktion. Dank der Referenznummer kann der Zahlungsempfänger die eingegangenen Zahlungen automatisch der dazugehörigen Forderung zuordnen. Darüber hinaus müssen auf dem Überweisungsformular die Kontonummer des Begünstigten und der Betrag aufgeführt werden. Ein Mitteilungsfeld ist auf diesem Formular nicht vorhanden. Da in der Schweiz Überweisungen Geld kosten und fast jeder Schweizer auch ein Konto bei der Postbank hat, ist noch zu erwähnen, dass beim orangenen Einzahlungsschein geringere Bareinzahlungs-Gebühren am Postschalter anfallen als beim roten Einzahlungsschein.

Der rote Einzahlungsschein

Im Gegensatz zum orangen Einzahlungsschein funktioniert der rote Einzahlungsschein ohne Referenznummer. Die Kontonummer des Begünstigten und der Betrag müssen jedoch ebenfalls angegeben werden.
Er ist im Prinzip der klassische Einzahlungsschein, um Rechnungen zu bezahlen und Geld auf andere Konten zu überweisen. Der rote Einzahlungsschein verfügt auch über ein Feld für individuelle Mitteilungen (Zahlungszweck). Diese Angaben können dann auf der Gutschriftsanzeige des Empfängers erscheinen.

Kosten

Die Einzahlung ist zwar kostenlos, jedoch werden dem Empfänger relativ hohe Gebühren in Abhängigkeit zum einbezahlten Betrag in Rechnung gestellt. Bei den roten Einzahlungsscheinen sind die Gebühren noch höher als bei Einzahlungen mit orangen Scheinen.

Online überweisen

Auch im Bereich des Online-Bankings – egal ob privater oder geschäftlicher Natur – gibt es die unterschiedlich gefärbten Einzahlungsscheine.

Einführung des Einheitsbeleges

In der Schweiz ist jedoch eine Veränderung geplant. Die Einführung eines Einheitsbeleges ist voraussichtlich für 2018 geplant. Allerdings sollen bis maximal 2020 auch die alten Belege, also der rote und der orange Einzahlungsschein, eingesetzt werden.