SEPA-Überweisung

By | 11. November 2014

Was ist eine SEPA-Überweisung?

SEPA vereinheitlicht das bargeldlose Zahlen innerhalb Europas

SEPA vereinheitlicht das bargeldlose Zahlen innerhalb Europas

Eine SEPA-Überweisung dient vor allem der Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen innerhalb Europas. Das soll den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern erleichtern. Immerhin 34 Länder der Europäischen Union sowie weitere europäische Staaten nehmen an diesem Projekt teil und stellen ihre Art der Überweisungen auf die von SEPA um. Außerdem soll durch gemeinsame Standards die Zahlung schneller bei dem Empfänger im Ausland ankommen.
Nach einigen Startschwierigkeiten ist das Verfahren seit August 2014 für Überweisungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr verpflichtend. Private Verbraucher können noch bis Anfang 2016 unter Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen tätigen. BIC und IBAN werden erst danach für alle zum verbindlichen Standard. Für bargeldlose Transaktionen außerhalb Europas, etwa in die USA, gilt nach wie vor der Standard “SWIFT”.

Überweisungsträger Download (kostenlos)

Mehr Gebühren durch SEPA?

Aufgrund der neuen SEPA-Regelungen können Banken für Ein- und Auszahlungen am Schalter in Zukunft mehr Geld kassieren. Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass auch für solche Zahlungsdienstleistungen Gebühren festgesetzt werden dürfen (Az. 3 U 229/12). Früher musste ein Minimum an Ein- und Auszahlungen gebührenfrei bleiben.

Wenn der Name des Empfängers zu lang oder falsch ist

Der beliebte Name Max Mustermann passt in jedes Empfängerfeld auf dem Überweisungsformular. Was ist aber, wenn eine Überweisung vorgenommen werden soll und 27 Kästchen nicht ausreichen, um den Namen komplett unterzubringen? Wenn sich der Anweisende nicht einmal darüber im Klaren ist, wo der Vorname aufhört und der Familienname beginnt? Die Überweisung funktioniert auch ohne die Angabe des Empfängernamens bzw. wenn dieser versehentlich falsch geschrieben wurde. Diese Information ist seit 2010 nicht verpflichtend. Entscheidend ist die Korrektheit von IBAN und BIC auf dem Zahlschein. Stimmt hier etwas auf dem Überweisungsträger nicht, scheitert der Transfer.

Änderungen in Sachen Lastschriftmandat

Im Zuge der Umstellung auf SEPA ergeben sich Änderungen für Einzugsermächtigungen. Vor allem Vereine, Vermieter und Unternehmen sind zur Einholung aktueller Lastschriftmandate verpflichtet. Insbesondere geht es darum, Informationen über die aktuelle IBAN und BIC einzuholen. Ein entsprechender Musterbrief zur Erteilung des Lastschriftmandates muss wie folgt aussehen:

„Ich, Vorname, Name, Adresse, PLZ, Ort,  ermächtige Firma, Name, Adresse, PLZ, Ort,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Firma, Name auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

HINWEIS: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Name, Vorname des Kontoinhabers:  Marina Musterfrau
Straße und Hausnummer:  Musterstr. 1
Postleitzahl und Ort:  12345 Musterstadt
BIC:
IBAN:

Ich bin damit einverstanden, dass mir der Zahlungsempfänger spätestens drei Tage vor der Lastschrift die Höhe des einzuziehenden Betrages und das Fälligkeitsdatum unter Nennung der Gläubiger- Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz ankündigt.“

Alternativ können Sie eine entsprechende Vorlage hier gratis herunterladen: Einholung SEPA-Lastschriftmandat