SEPA, BIC & EU-Preisverordnung: Unterschiede im Überblick

By | 11. Mai 2015
SEPA, BIC & EU-Preisverordnung: Unterschiede im Überblick

SEPA, BIC & EU-Preisverordnung: Unterschiede im Überblick

Leider werden die Begriffe SEPA, PSD und EU-Preisverordnung oftmals in einen Topf geschmissen. Dabei gibt es durchaus große Unterschiede hierbei!

SEPA

SEPA steht für Single Euro Payments Area Übersetzt ins Deutsche bedeutet dies Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Manchmal, aber doch eher seltener, sieht man als Abkürzung auch S€PA. Im August 2014 wurde dieses Verfahren statt des bisher üblichen Überweisungssystems eingeführt. Das Ziel dieses Systems ist die Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen innerhalb des Euro-Raumes. Allerdings gehen die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinaus. Der SEPA-Raum umfasst die 28 EU-Mitgliedsstaaten, außerdem die Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und dazu noch die Schweiz und Monaco. Insgesamt sind es 33 europäische Staaten.

Statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommt bei der SEPA-Überweisung die IBAN-Kontonummer zum Einsatz. Damit wird das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig bestimmt. Angaben zur kontoführenden Bank des Empfängers müssen somit bei der Überweisung nicht mehr angegeben werden.

BIC

BIC ist die Abkürzung für Business Identifier Code. Oftmals werden hierfür auch fälschlicherweise die Begriffe IC-Code oder SWIFT-Code verwendet. Der BIC ist ein international standardisierter Code für die weltweit eindeutige Identifizierung von Banken. Er ist nicht identisch, aber doch vergleichbar, mit der in Deutschland zuvor benutzten Bankleitzahl. Jedoch hat er eben internationale Gültigkeit. Bei einem bargeldlosen Geldtransfer außerhalb Deutschlands ist er deshalb zusammen mit der IBAN anzugeben, um sowohl im nationalen als auch internationalen Zahlungsverkehr einem Empfänger einwandfrei identifizieren zu können.

PSD

Die Zahlungsdiensterichtlinie PSD (Payment Service Directive) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Das heißt, für das System der SEPA-Überweisung. Ziel ist es, dass alle Überweisungen, egal ob Überweisungen innerhalb eines Landes oder aber auch grenzüberschreitende Zahlungen, gleichermaßen einfach, effizient und sicher sind.

EU-Preisverordnung

Ende 2001 haben die EU-Kommision und der Rat eine Maßnahme ergriffen, um die Rechte von Bankkunden zu stärken. Sie haben mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 alle Banken innerhalb der EU dazu verpflichtet, Unterschiede bei den Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EURO-Raumes und inländische Zahlungen abzuschaffen. Das hieß für die Banken quasi, dass sie künftig alle Überweisungen zum gleichen Preis wie Inlandszahlungen abzuwickeln hatten.