Was ist eine Gutschrift?

By | 4. Dezember 2015
Gutschrift Muster

So könnte eine Gutschrift aufgebaut sein

Was eine Gutschrift ist, lässt sich nicht einheitlich definieren, da sie sehr vielseitig zum Einsatz kommt. So taucht auch der Begriff „Gutschrift“ in verschiedenen Gesetzbüchern auf und wird unterschiedlich definiert. Deshalb ist stets der Zusammenhang zu berücksichtigen, um sich von dem Begriff nicht in die Irre führen zu lassen! Im Folgenden wurde der übliche Gebrauch einer Gutschrift im Privat- und Geschäftsleben kurz zusammengefasst.
Im Bankwesen wird mit einer Gutschrift gemäß § 780 BGB ein abstraktes Schuldverbrechen und nach § 781 BGB eine Schuldanerkenntnis des Kreditinstituts verstanden. Das heißt für den Kontoinhaber, dass jeder Zahlungseingang auf einem Girokonto als Gutschrift bezeichnet wird. Sie gilt als Gegenteil zur Lastschrift und ist unabhängig von ihrer Einnahmequelle und ihrer Regelmäßigkeit. So werden Zinsen, Löhne, Mietzahlungen und alle anderen Einzahlungen dem Konto „gutgeschrieben“.

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Die Gutschrift im kaufmännischen Bereich

Bei kaufmännischen Gutschriften handelt es sich um jegliche Korrekturen von im Nachhinein zu hoch geforderten Rechnungsbeträgen. So werden sie im Falle einer Warenrücknahme, einer unzureichenden Dienstleistung oder einer Änderung des Auftragsumfangs, zur Begleichung der entstandenen Differenz ausgeführt. Sie sind nicht zu verwechseln mit einem Gutschein, der ein Wiedereinlösen in Form eines Warenerwerbs oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung voraussetzt. Bei einer Gutschrift geht es meist um die Erstattung in Form von Bargeld, welches dem Empfänger wieder zu freien Verfügung gestellt wird. Unternehmensintern ist es dann für die Buchhaltung besonders wichtig, die Gutschrift genauestens mit Belegen zu dokumentieren, um diese später nicht versehentlich mit einer offenen Rechnung zu verwechseln.
Das Finanzamt kennt den Begriff ebenfalls als die Begleichung bzw. Korrektur einer zu hoch bemessenen Besteuerungsgrundlage, die allerdings nicht so ganz automatisch funktioniert. Hierfür wird zuerst die jährliche Steuererklärung zur Überprüfung des Tatbestands vom Steuerzahler verlangt. Wird dann festgestellt, dass der Steuerzahler tatsächlich zu viele Steuern im vergangenen Jahr gezahlt hat, erfolgt eine entsprechende Gutschrift.

Gutschrift für Selbständige und Freiberufler

Seit wenigen Jahren wird die Gutschrift auch zur Abrechnung erbrachter Leistungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG von Selbstständigen und Freiberuflern verwendet. Diese können nämlich mit dem sogenannten Gutschriftverfahren den Spieß umdrehen: Sie müssen selbst keine Rechnungen mehr erstellen und können sich dafür eine Gutschrift von Ihrem Arbeitgeber erteilen lassen. Eine solche Gutschrift enthält alle wichtigen Angaben wie in einer üblichen Rechnung und gilt als angenommen, wenn kein Widerspruch von Seiten des Leistungserbringers erfolgt. Der Vorteil ergibt sich aus der Zeitersparnis für den Selbstständigen und der Reduzierung von vermeintlichen Fehlern in der Rechnungsstellung. Denn Arbeitgeber, die Leistungen von Freiberuflern und Selbstständigen empfangen, haben in der Regel eine eigene Abteilung, die sich regelmäßig mit Personalabrechnungen beschäftigt. Von deren Erfahrungsspektrum lässt sich dann auch bei der Erstellung von Gutschriften profitieren.

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