Falsche Überweisungen

By | 25. Juni 2015
Überprüfen Sie die angegebenen Daten sorgfältig

Überprüfen Sie die angegebenen Daten sorgfältig

Tagtäglich werden von Tausenden von Deutschen Überweisungen getätigt. Da wird es der ein oder andere kennen: Ein kleiner Zahlendreher auf dem Überweisungsformular und schon ist es passiert. Eine falsche Überweisung ist getätigt. Das Problem dabei: Nach den neuen EU-Richtlinien hat man leider selbst für solch einen Fehler zu haften. Aber ist es vielleicht möglich, eine falsch ausgeführte Überweisung zu stornieren oder zurückzuholen?

Bevor die EU-Richtlinien 2009 in Kraft getreten sind, waren die Bankinstitute vor der Durchführung der Überweisung dazu verpflichtet, Name, Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers abzugleichen. Wenn also auf dem Formular für die Überweisung irgendetwas nicht gestimmt hat, wurde der Überweiser darüber informiert. Jetzt ist es aber so, dass die Bank so Ihre Überweisung tätigt, wie Sie es angegeben haben.

Bankkunden sollten seit den Richtlinien-Änderungen also lieber zweimal kontrollieren, ob sie auch alle Daten korrekt eingegeben beziehungsweise auf dem Überweisungsträger richtig notiert haben.

Was tun, wenn es doch passiert?

Falls es nun aber tatsächlich zu einer falsch getätigten Überweisung kommt und Sie Ihr Geld zurückhaben wollen, gilt es schnellstmöglich aktiv zu werden. Informieren Sie zunächst Ihre Bank. Und zwar so schnell wie möglich. Denn wenn Sie Glück haben, wurde der Überweisungsbetrag noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Das heißt für Sie, dass die Bank die Überweisung noch stoppen kann.

Wenn es jedoch bereits schon zu spät ist, das heißt, wenn der Überweisungsbetrag auf dem Konto des Empfängers schon gutgeschrieben wurde, kann Ihre Bank erst einmal nichts machen. Sie darf nicht einfach das Geld zurückholen. Eine Rückerstattung von der Bank können Sie leider auch nicht einfordern. Die Bank ist auch nicht verpflichtet, den Namen des begünstigten Empfängers an den Kunden herauszugeben. In solchen Fällen hilft einem jedoch meistens die Hausbank. Sie wird sich mit der Bank des Empfängers in Verbindung setzen.

Muss das falsch überwiesene Geld zurückgezahlt werden?

Wenn feststehen sollte, dass Ihr Geld an den falschen Empfänger gegangen ist, muss er Ihnen das Geld zurückzahlen. Sollte der auf dem Überweisungsträger angegebene Zahlungsempfänger jedoch nicht reagieren, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen. Denn immerhin hat der Unbekannte das Geld zu Unrecht erhalten. Juristisch gesehen gilt dies als „ungerechtfertigt bereichert“. Der Begünstigte muss das Geld also zurückerstatten. So entschied auch das Oberlandesgericht Celle in solch einem Fall (Az. 3 U 11/05).

Tipps

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Ihre Überweisungen mit Formularen der Bank handschriftlich vornehmen. Denn hierbei findet nach wie vor ein Kontonummer-Namensvergleich statt, so dass Fehler auffallen.

Im Allgemeinen aber gilt, dass Überweisungen, egal ob am Computer oder auf Papier, sorgfältig ausgefüllt und kontrolliert werden sollten. Zusätzlich ist es ratsam, bei Routine-Überweisungen wie Telefon, Strom und Internet vorausgefüllte Überweisungsträger anzulegen. Denn das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko, sich bei der Kontonummer zu vertippen.